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E6JNorm
VwGG §30 Abs2Rechtssatz
Stattgebung - vorläufige Anordnung i.A. Familienbeihilfe - Der zitierten Rechtsprechung des EuGH ist nicht zu entnehmen, dass ein allfälliges Interesse der Europäischen Union an einem Anwendungsvorrang der den Gegenstand eines Vorabentscheidungsersuchens bildenden unionsrechtlichen Bestimmungen in die Glaubhaftmachung eines unwiederbringlichen Schadens für die Parteien des gerichtlichen Verfahrens einzufließen hätte.
Gerichtsentscheidung
EuGH 61988CJ0143 Zuckerfabrik Süderdithmarschen Soest VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020160173.L05Im RIS seit
21.05.2021Zuletzt aktualisiert am
21.05.2021