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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2Rechtssatz
Nichtstattgebung - wasserrechtliche Bewilligung - In der Ausübung einer (hier: mit der wasserrechtlichen Bewilligung) eingeräumten Berechtigung liegt für den Revisionswerber als (behauptetermaßen) mit dem Mitbeteiligten in Widerstreit stehendem Bewilligungswerber schon deshalb kein (unverhältnismäßiger) Nachteil, weil im Fall des Obsiegens des Revisionswerbers der Erstmitbeteiligte die - auch finanziellen - Folgen der dann allenfalls gegebenen Bewilligungslosigkeit des zwischenzeitig ausgeführten Baues zu tragen hätte (vgl. etwa VwGH 23.5.2012, AW 2012/10/0025; 28.3.2019, Ra 2019/07/0017), wozu auch eine von der Behörde nach § 138 WRG 1959 aufgetragene Beseitigung gehören würde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021070002.L01Im RIS seit
17.05.2021Zuletzt aktualisiert am
17.05.2021