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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §3 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2020/19/0195 E 16. Februar 2021 RS 1Stammrechtssatz
Liegen die vom Asylwerber vorgebrachten Ereignisse, wenn sie als glaubwürdig zugrunde gelegt werden können, zeitlich lange zurück, wäre für die Frage der Asylrelevanz konkret zu prüfen, ob der Asylwerber im Zeitpunkt der Entscheidung (hier des VwG) weiterhin mit einer maßgeblichen Wahrscheinlichkeit und nicht mit einer entfernten Möglichkeit mit Verfolgungshandlungen rechnen müsste (vgl. VwGH 12.3.2020, Ra 2019/01/0472; 6.4.2020, Ra 2019/01/0443; jeweils mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020180450.L02Im RIS seit
17.05.2021Zuletzt aktualisiert am
17.05.2021