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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §3 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2016/19/0350 E 22. März 2017 RS 3Stammrechtssatz
Voraussetzung für die Zuerkennung des Status eines Asylberechtigten ist im Übrigen, dass die begründete Furcht einer Person vor Verfolgung in kausalem Zusammenhang mit einem oder mehreren Konventionsgründen steht (vgl. zu diesem Erfordernis näher etwa das E vom 23. Februar 2016, Ra 2015/20/0113).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020180450.L01Im RIS seit
17.05.2021Zuletzt aktualisiert am
17.05.2021