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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2017/11/0047 B 11. Mai 2017 RS 1Stammrechtssatz
Zur Rechtzeitigkeit der Antragstellung hinsichtlich eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 46 Abs 3 VwGG hat die Partei im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht nicht nur initiativ alle Umstände darzutun, aus denen eine Beweisführung über die Einhaltung der Antragsfrist ermöglicht wird, sondern auch den Nachweis, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wurde, gleichzeitig mit der Antragstellung zumindest zu bescheinigen (Hinweis Beschlüsse vom 18. Dezember 2003, 2003/08/0256, sowie vom 30. Mai 2012, 2012/13/0049, jeweils mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020180197.L03Im RIS seit
17.05.2021Zuletzt aktualisiert am
17.05.2021