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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §26Beachte
Rechtssatz
Obwohl der Wortlaut des § 30b Abs. 1 VwGG als Fälle, in denen ein Vorlageantrag gestellt werden kann, nur Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts betreffend die Zurückweisung einer Revision bzw. eines Fristsetzungsantrages nennt, kann auch gegen die Zurückweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in die Revisionsfrist durch das Verwaltungsgericht gemäß § 30a Abs. 9 iVm Abs. 1 VwGG ein Vorlageantrag im Sinne des § 30b VwGG erhoben werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020180197.L01Im RIS seit
17.05.2021Zuletzt aktualisiert am
17.05.2021