RS Vwgh 2021/3/18 Ra 2020/18/0197

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Veröffentlicht am 18.03.2021
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §26
VwGG §30a Abs1
VwGG §30a Abs9
VwGG §30b
VwGG §30b Abs1
VwGG §46

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2020/18/0198
Ra 2020/18/0199
Ra 2020/18/0200
Ra 2020/18/0201
Ra 2020/18/0202
Ra 2020/18/0203
Ra 2020/18/0204

Rechtssatz

Obwohl der Wortlaut des § 30b Abs. 1 VwGG als Fälle, in denen ein Vorlageantrag gestellt werden kann, nur Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts betreffend die Zurückweisung einer Revision bzw. eines Fristsetzungsantrages nennt, kann auch gegen die Zurückweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in die Revisionsfrist durch das Verwaltungsgericht gemäß § 30a Abs. 9 iVm Abs. 1 VwGG ein Vorlageantrag im Sinne des § 30b VwGG erhoben werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020180197.L01

Im RIS seit

17.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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