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30/02 FinanzausgleichNorm
FAG 2017 §17 Abs3 Z5Rechtssatz
Die Gebührenpflicht innerhalb einer Kurzparkzone besteht auch dann, wenn an bestimmten Stellen der Kurzparkzone nach anderen Rechtsvorschriften das Parken oder das Halten und Parken verboten ist (vgl. VwGH 17.12.2020, Ro 2020/16/0009).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020160165.L01Im RIS seit
17.05.2021Zuletzt aktualisiert am
17.05.2021