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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Rechtssatz
Was das Revisionsvorbringen betrifft, es liege ein willkürliches Verhalten der Behörde vor, das in die Verfassungssphäre eingreife, genügt es darauf hinzuweisen, dass diesbezüglich eine Zuständigkeit des VwGH gemäß Art. 133 Abs. 5 B-VG nicht vorliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021180095.L01Im RIS seit
17.05.2021Zuletzt aktualisiert am
17.05.2021