RS Vwgh 2021/3/29 Ra 2021/18/0095

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.03.2021
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art133 Abs4
B-VG Art133 Abs5
B-VG Art7 Abs1
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Was das Revisionsvorbringen betrifft, es liege ein willkürliches Verhalten der Behörde vor, das in die Verfassungssphäre eingreife, genügt es darauf hinzuweisen, dass diesbezüglich eine Zuständigkeit des VwGH gemäß Art. 133 Abs. 5 B-VG nicht vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021180095.L01

Im RIS seit

17.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten