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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AsylG 2005 §3 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/18/0085 B 30. Mai 2018 RS 1 (hier: dem Cousin des Revisionswerbers sei der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt worden)Stammrechtssatz
Soweit in der Revision die Ansicht vertreten wird, dass das BVwG im gegenständlichen Asylverfahren an die Begründung des im Verfahren des Bruders des Revisionswerbers ergangenen Erkenntnisses (dem Bruder wurde der Status des Asylberechtigten zuerkannt) gebunden wäre, genügt es dem zu entgegnen, dass eine Bindungswirkung in Bezug auf die Verfahren betreffend andere Parteien nicht besteht (vgl. in diesem Sinn auch VwGH 1.6.2017, Ra 2017/08/0022).
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020200080.L01Im RIS seit
17.05.2021Zuletzt aktualisiert am
17.05.2021