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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2016/22/0014 E 27. April 2017 RS 3Stammrechtssatz
Beantragt ein Fremder die Erteilung eines Erstaufenthaltstitels zum Zweck der Familienzusammenführung mit seinem Ehegatten, ist seine Absicht entscheidend, wie der angestrebte Titel genutzt werden soll (vgl. E 20. Oktober 2011, 2010/21/0177). Ein formales Band der Ehe reicht nicht aus, um aufenthaltsrechtliche Wirkungen zugunsten des ausländischen Ehegatten abzuleiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020220214.L02Im RIS seit
17.05.2021Zuletzt aktualisiert am
17.05.2021