RS Vwgh 2021/4/6 Ra 2021/18/0001

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.04.2021
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2021/18/0002
Ra 2021/18/0003
Ra 2021/18/0004

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/18/0440 E 12. Juni 2020 RS 12

Stammrechtssatz

Es sind keine überzogenen Erwartungshaltungen seitens des VwG anzulegen, wenn ein Revisionswerber ohne besonderen Bildungshintergrund seine Glaubensgrundsätze in nur einfachen Worten in der Lage ist auszuführen (vgl. VwGH 14.3.2019, Ra 2018/18/0441 sowie VwGH 14.3.2019, Ra 2018/18/0455) .

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021180001.L01

Im RIS seit

17.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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