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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
EpidemieG 1950 §32Beachte
Rechtssatz
Aus dem mit der Novelle BGBl. I Nr. 62/2020 mit 7. Juli 2020 in das EpidemieG 1950 eingefügten § 49, wonach der Anspruch auf Vergütung des Verdienstentgangs, der aufgrund einer wegen des Auftretens von SARS-CoV-2 ergangenen behördlichen Maßnahme besteht, abweichend von § 33 EpidemieG 1950 binnen drei Monaten geltend zu machen ist, lässt sich nicht ableiten, dass damit die Anspruchsvoraussetzungen des § 32 EpidemieG 1950 geändert oder ein eigener Anspruchstatbestand geschaffen worden wäre.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021090051.L03Im RIS seit
19.10.2021Zuletzt aktualisiert am
17.12.2021