RS Vwgh 2021/4/8 Ra 2021/21/0091

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Veröffentlicht am 08.04.2021
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

B-VG Art133 Abs4
FrPolG 2005 §60 Abs1
FrPolG 2005 §69 Abs2
NAG 2005 §54
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Ein feststellender Ausspruch über die Gegenstandslosigkeit des Einreiseverbotes ist nicht von dem ausdrücklichen Antrag auf Aufhebung des Einreiseverbotes umfasst. Die Geltendmachung eines (nunmehr) zustehenden unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts als begünstigter Drittstaatsangehöriger hat im Wege eines Antrags auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte nach § 54 NAG 2005 zu erfolgen (vgl. VwGH 14.11.2017, Ra 2017/21/0151).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021210091.L02

Im RIS seit

17.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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