RS OGH 2021/3/23 14Os1/21k

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Veröffentlicht am 23.03.2021
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Norm

StGB §147 Abs1 Z1
StGB §225a

Rechtssatz

Echte Konkurrenz zwischen § 225a StGB und § 147 Abs 1 Z 1 StGB, wenn die Datenfälschung nicht bloß dem (zumindest versuchten) Betrug dient, sondern damit auch darüber hinausgehende Zwecke verfolgt werden und die Taten sich auch nicht nur in der Vorbereitung anderer Delikte erschöpfen, sondern einen eigenständigen Unrechtsgehalt aufweisen.

Entscheidungstexte

  • 14 Os 1/21k
    Entscheidungstext OGH 23.03.2021 14 Os 1/21k

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133582

Im RIS seit

19.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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