RS Lvwg 2021/2/25 VGW-242/003/9295/2018/VOR

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Veröffentlicht am 25.02.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

25.02.2021

Index

L92009 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung Wien

Norm

WMG §16 Abs1

Rechtssatz

Für den Fall, dass krankheitsbedingt kein besonderer Sachaufwand anfällt, ist das Pflegegeld als Einkommen der pflegenden Person zu werten, welche diese Dienstleistung auf Kosten ihrer sonst bestehenden Verdienstmöglichkeiten erbringt.

Schlagworte

Mindestsicherung; Leistungen; Bedarf; Einkommen; Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2021:VGW.242.003.9295.2018.VOR

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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