Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
01.05.2021Norm
EpidemieG 1950 §7Rechtssatz
Sonderzahlungen sind eine Form des aperiodischen Entgelts, das wie das laufende Entgelt die Tag für Tag geleistete Arbeit abgelten soll (vgl OGH 9 ObA 19/96). Auch in der Lehre wird die Ansicht vertreten, dass bei der Bemessung des fortzuzahlenden Entgelts der weite arbeitsrechtliche Entgeltbegriff heranzuziehen ist und demnach neben dem laufenden Lohn auch die übrigen Leistungen wie Sonderzahlungen zu berücksichtigen sind (vgl Drs in Neumayr/Reissner, ZellKomm3 § 3 EFZG – Stand 1.1.2018, rdb.at).
Schlagworte
Gesundheitsrecht; COVID-19; Vergütung; Verdienstentgang; Erwerbsbehinderung; Sonderzahlung; tatsächliche Auszahlung; Arbeitgeber; Dienstgeberanteil; Sozialversicherung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.56.001.2021Zuletzt aktualisiert am
10.05.2021