RS Lvwg 2021/5/1 LVwG-AV-56/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.05.2021
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

01.05.2021

Norm

EpidemieG 1950 §7
EpidemieG 1950 §32 Abs1
EpidemieG 1950 §32 Abs3
EpidemieG 1950 §33
EFZG §3
ASVG §44
ASVG §49
ASVG §51

Rechtssatz

Sonderzahlungen sind eine Form des aperiodischen Entgelts, das wie das laufende Entgelt die Tag für Tag geleistete Arbeit abgelten soll (vgl OGH 9 ObA 19/96). Auch in der Lehre wird die Ansicht vertreten, dass bei der Bemessung des fortzuzahlenden Entgelts der weite arbeitsrechtliche Entgeltbegriff heranzuziehen ist und demnach neben dem laufenden Lohn auch die übrigen Leistungen wie Sonderzahlungen zu berücksichtigen sind (vgl Drs in Neumayr/Reissner, ZellKomm3 § 3 EFZG – Stand 1.1.2018, rdb.at).

Schlagworte

Gesundheitsrecht; COVID-19; Vergütung; Verdienstentgang; Erwerbsbehinderung; Sonderzahlung; tatsächliche Auszahlung; Arbeitgeber; Dienstgeberanteil; Sozialversicherung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.56.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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