Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
01.05.2021Norm
EpidemieG 1950 §7Rechtssatz
Vom regelmäßigen Entgelt iSd § 3 Abs 3 EFZG sind das Bruttogehalt des Dienstnehmers und die (anteiligen) Sonderzahlungen betroffen [vgl Rsp des OGH, wonach der Arbeitnehmer auch Anspruch auf die Sonderzahlungen in voller Höhe hat, wenn ein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht; nur wenn der Entgeltfortzahlungsanspruch wegfällt, gebühren auch keine Sonderzahlungen (vgl OGH 9 ObA 135/14i mwN)].
Schlagworte
Gesundheitsrecht; COVID-19; Vergütung; Verdienstentgang; Erwerbsbehinderung; Sonderzahlung; tatsächliche Auszahlung; Arbeitgeber; Dienstgeberanteil; Sozialversicherung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.56.001.2021Zuletzt aktualisiert am
10.05.2021