RS Vwgh 1977/9/14 2442/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.09.1977
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Index

Gewerberecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §44a lita
VStG §44a Z1 implizit

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/56 E 9. April 1958 RS 2

Stammrechtssatz

Im Spruch muss bereits die Subsumtion der Tat unter die herangezogene Verwaltungsvorschrift klar ausgedrückt sein. Ein hiebei unterlaufender Rechtsirrtum kann nicht als durch der richtigen Rechtsansicht entsprechenden Feststellungen in der Begründung des Bescheides beseitigt angesehen werden, mag auch im allgemeinen die Begründung eines Bescheides dem Verständnis des Spruches desselben zu dienen geeignet sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1976002442.X04

Im RIS seit

14.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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