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GewerberechtNorm
VStG §44a litaHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2004/56 E 9. April 1958 RS 2Stammrechtssatz
Im Spruch muss bereits die Subsumtion der Tat unter die herangezogene Verwaltungsvorschrift klar ausgedrückt sein. Ein hiebei unterlaufender Rechtsirrtum kann nicht als durch der richtigen Rechtsansicht entsprechenden Feststellungen in der Begründung des Bescheides beseitigt angesehen werden, mag auch im allgemeinen die Begründung eines Bescheides dem Verständnis des Spruches desselben zu dienen geeignet sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976002442.X04Im RIS seit
14.05.2021Zuletzt aktualisiert am
14.05.2021