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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §31 Abs1Beachte
Rechtssatz
Wenn die antragstellenden Parteien der abgelehnten Richterin vorwerfen, sie habe "vorsätzlich und wissentlich" durch eine "offenkundig falsche Berichterstattung" den Senat getäuscht, handelt es sich dabei um eine nicht weiter substantiierte pauschale Verdächtigung, mit der die Dartuung einer Befangenheit im Grund des § 31 Abs. 2 VwGG nicht gelingen kann (vgl. VwGH So 2019/06/0001, Rn. 8, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:SO2021060002.X03Im RIS seit
11.05.2021Zuletzt aktualisiert am
11.05.2021