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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §39 Abs2Rechtssatz
Hat das VwG imVerfahren betreffend Erteilung eines Aufenthaltstitels die gebotene Prüfung sämtlicher Erteilungsvoraussetzungen unterlassen, so ist dieser Fehler (bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen) als Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Revisionsverfahren aufzugreifen (vgl. VwGH 28.5.2019, Ra 2018/22/0024). Dem steht auch das Neuerungsverbot nicht entgegen, stellt doch die Frage, ob in der vorgelegten "Inskriptionsbestätigung" eine aufrechte Bestätigung über die Aufnahme als Schüler zu erblicken ist, keine (bloße) Tatsachenfrage, sondern letztlich eine Frage der rechtlichen Würdigung eines von Anfang an durch die vorgelegte Urkunde bekannten Sachverhalts dar.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2018220022.L03Im RIS seit
11.05.2021Zuletzt aktualisiert am
11.05.2021