TE Bvwg Erkenntnis 2021/2/12 G314 2182977-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 12.02.2021
beobachten
merken

Entscheidungsdatum

12.02.2021

Norm

AsylG 2005 §10
AsylG 2005 §3
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8
B-VG Art133 Abs4
FPG §46
FPG §52
FPG §55
VwGVG §28 Abs1
VwGVG §31 Abs1

Spruch


G314 2182977-1/13E

BESCHLUSS

Das Bundesverwaltungsgericht beschließt durch die Richterin Mag.a Katharina BAUMGARTNER über die Beschwerde des irakischen Staatsangehörigen XXXX, geboren am XXXX, vertreten durch den Rechtsanwalt Mag. Dr. Alfred POFERL, gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX.2017, Zl. XXXX, betreffend internationalen Schutz:

A)       Das Verfahren wird eingestellt.

B)       Die Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig.

Text

Begründung:

Mit der Eingabe vom 10.02.2021 zog der Beschwerdeführer die Beschwerde gegen den oben angeführten Bescheid zurück. Das Verfahren wird daher gemäß § 28 Abs 1 VwGVG eingestellt.

Mangels einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung iSd Art 133 Abs 4 B-VG ist die Revision nicht zuzulassen.

Schlagworte

Verfahrenseinstellung Zurückziehung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2021:G314.2182977.1.00

Im RIS seit

11.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2021
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten