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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
ZPO §63 Abs1 / notwendiger UnterhaltLeitsatz
Abweisung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe auf Grund der Einkommens- und VermögensverhältnisseRechtssatz
Der (in Tschechien wohnhafte) Antragsteller bezieht als Pensionist ein monatliches Nettoeinkommen in der Höhe von € 1.586,-, ist Eigentümer eines bebauten Grundstückes, verfügt über € 240,- Bargeld, ist Einzelunternehmer bzw besitzt Anteile an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und zwei Bankkonten, die einen Stand von insgesamt € 187,- aufweisen. Er hat Schulden in der Höhe von insgesamt € 145.000,- sowie eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber seiner Ehefrau in der Höhe von € 524,- monatlich.
Die Voraussetzung (des notwendigen Unterhalts zur einfachen Lebensführung) liegt bei den gegebenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Einschreiters nicht vor.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2020:A88.2020Zuletzt aktualisiert am
11.03.2021