RS Vwgh 1985/5/31 85/18/0197

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Veröffentlicht am 31.05.1985
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Index

StVO
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/03/0012 E 27. Oktober 1982 RS 1

Stammrechtssatz

Die schädliche Wirkung des Alkohols auf die Fahrtüchtigkeit tritt bei einem Sturztrunk sofort, also bereits in der Anflutungsphase auf. Die Anstiegsphasen wirken sich besonders nachteilig auf die Fahrtüchtigkeit aus.

Schlagworte

Alkoholbeeinträchtigung Fahrtüchtigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985180197.Y01

Im RIS seit

11.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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