Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
02.02.2021Norm
BAO §4Rechtssatz
Unter dem Tatbestand, an dessen Verwirklichung § 4 BAO das Entstehen der Abgabenschuld knüpft, ist die Gesamtheit der in den materiellen Rechtsnormen enthaltenen abstrakten Voraussetzungen zu verstehen, bei deren konkretem Vorliegen (Tatbestandsverwirklichung) bestimmte Rechtsfolgen (Abgabenschuld und Abgabenanspruch) eintreten sollen.
Schlagworte
Finanzrecht; Aufschließungsabgabe; Ergänzungsabgabe; Abgabenvorschreibung; Baubewilligung; bebauter Bauplatz;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.841.001.2020Zuletzt aktualisiert am
10.03.2021