TE Bvwg Erkenntnis 2020/12/3 W150 2208910-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 03.12.2020
beobachten
merken

Entscheidungsdatum

03.12.2020

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §3 Abs5
AsylG 2005 §34 Abs2
B-VG Art133 Abs4
VwGVG §29 Abs4
VwGVG §29 Abs5

Spruch



W150 2208911-1/13E

W150 2208912-1/13E

W150 2208909-1/13E

W150 2208910-1/13E

GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 09.11.2020 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Klein als Einzelrichter über die Beschwerden von 1. Frau XXXX , geb. XXXX 1977 , 2. Frau XXXX , geb. XXXX .1998, 3. Herrn XXXX , geb. XXXX .1999 und 4. der mj. XXXX , geb. XXXX 2016, vertreten durch die Mutter als Erziehungsberechtigte und gesetzliche Vertreterin, alle StA. Afghanistan, alle vertreten durch RA Dr. Christian SCHMAUS, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 28.09.2018 zur 1. Zahl: XXXX , 2. Zahl: XXXX , 3. Zahl: XXXX und 4. Zahl: XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt:

A)

Den Beschwerden wird stattgegeben und XXXX und XXXX gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, in der Fassung BGBl. I Nr. 145/2017, sowie XXXX und XXXX gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 in Verbindung mit § 34 Abs. 2 AsylG 2005 der Status von Asylberechtigten zuerkannt.

Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass XXXX und XXXX , sowie XXXX und XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text


Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Die gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 09.11.2020 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da keine Verfahrenspartei einen Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG innerhalb von zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift stellte.

Schlagworte

Asylgewährung Familienverfahren gekürzte Ausfertigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2020:W150.2208910.1.00

Im RIS seit

10.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2021
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten