Norm
StPO §106 Abs3Rechtssatz
Grundsätzlich kann es nicht nur auf tatsächliche Kenntnisnahme der behaupteten Verletzung in einem subjektiven Recht ankommen, sondern muss die rechtliche Wertung ausschlaggebend sein, ob alle Voraussetzungen dafür geschaffen wurden, um mit Grund verlangen zu können, dass der Betreffende das Faktum (Anordnung oder Vorgang) auch bewusst zur Kenntnis nehmen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133462Im RIS seit
10.03.2021Zuletzt aktualisiert am
10.03.2021