RS Lvwg 2021/2/16 LVwG-2020/20/2158-7

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.02.2021
beobachten
merken

Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

16.02.2021

Index

L74007 Fremdenverkehr Tourismus Tirol
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

TourismusG Tir 2006 §30 Abs3 lita;
TourismusG Tir 2006 §31 Abs1;
BAO §200 Abs1;

Rechtssatz

Wenn der Abgabenpflichtige näher Angaben bgl der Umsätze schuldig bleibt, sind die zu erwartenden Umsätze bzw deren Höhe im Schätzungswege zu ermitteln. Dafür sind Umsätze aus Vorjahren im Regelfall eine geeignete Größe. Wird der Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen, so steht es der Behörde (dem Verwaltungsgericht) frei, daraus im Rahmen der Beweiswürdigung entsprechende Schlüsse zu ziehen.

Schlagworte

Abgabenrecht;
Pflichtbeitrag an den Tourismusverband;
Vorläufiger Bescheid;
Entstehung der Abgabenschuld;
Mitwirkungspflicht;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGTI:2021:LVwG.2020.20.2158.7

Zuletzt aktualisiert am

09.03.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Tirol LVwg Tirol, https://www.lvwg-tirol.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten