TE Bvwg Erkenntnis 2020/2/10 L518 2166081-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 10.02.2020
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Entscheidungsdatum

10.02.2020

Norm

AsylG 2005 §10
AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8 Abs1
BFA-VG §9
B-VG Art133 Abs4
FPG §46
FPG §52 Abs2 Z2
FPG §52 Abs9
FPG §55

Spruch


L518 2166081-1/17E

SCHRIFTLICHE AUSFERTIGUNG DES AM 05.12.2019 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Dr. Markus Steininger als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Armenien, vertreten durch ARGE Rechtsberatung – Diakonie und Volkshilfe (nunmehr nach Verkündung des Erkenntnisses RA. Mag. Mössler), gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 06.07.2017, Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 05.12.2019 zu Recht erkannt:

A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.


Text


Entscheidungsgründe:

I. Verfahrensgang

I.1. Die beschwerdeführende Partei (in weiterer Folge kurz als „bP1“ bezeichnet), ist Staatsangehöriger der Republik Armenien und brachte in Österreich am 06.10.2016 bei der belangten Behörde (in weiterer Folge „bB“) einen Antrag auf internationalen Schutz ein.

I.2.1. Vor den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes brachte die bP im Wesentlichen Folgendes vor:

„Weil ich in Fußballspiel Manipulationen das Spiel verlieren sollte und zuerst nicht einwilligen wollte, wurde ich plötzlich des Drogen und Waffenbesitzes beschuldigt. Ich habe dann eingewilligt aber das Spiel wurde gewonnen und danach wurde ich und meine Familie ständig bedroht. Der Sohn des Politikers XXXX war derjenige der mich bestechen wollte. Da der Einfluss dieses Politikers so groß ist, werde ich jetzt polizeilich wegen Drogen und Waffenbesitz gesucht, was natürlich nicht der Fall ist. Das ist der Grund, warum ich geflohen bin.“

I.2.2. Vor der belangten Behörde brachte die bP zum Fluchtgrund im Wesentlichen Folgendes vor:

F: Wann haben Sie den Antrag auf internationalen Schutz gestellt?

A: Am 06.10.2016.

F: Warum so spät?

A: Es gab Probleme, ich hatte noch ein gültiges Visum, ich habe gehofft, dass sich die Gefahr in Armenien wieder lösen wird, aber dann habe ich gehört, dass mein Leben in Armenien in Gefahr sein würde und habe einen Asylantrag gestellt.

F: Warum stellen Sie einen Asylantrag? Nennen Sie Ihre Fluchtgründe.

A: Ich hatte in XXXX gespielt, ich hatte mein monatliches Geld bekommen, es gab keine Probleme, ich war Tormann.

Am XXXX 2016 bin ich gemeinsam mit einem Freund, seinem PkW nach XXXX zum Geburtstagsfest eines Freundes gefahren, der Freund heißt XXXX . Unter den Gästen gab es auch den Sohn des Abgeordneten (Hr. XXXX ), XXXX . Ich kannte XXXX durch seinen Vater, weil der Vater ein sehr bekannter Mann in Armenien ist. XXXX und XXXX haben viele Probleme mit verschiedenen Leuten in Armenien.

XXXX näherte sich zu mir, sprach mich an und schlug mir vor, das nächste Spiel zu verlieren, er würde mich dafür bezahlen. Er hat genau gewusst, dass ein Tormann das Spielergebnis beeinflussen kann. Ich habe den Vorschlag abgelehnt und sagte, dass ich das niemals tun würde. Er wollte mir zunächst 10.000 US Dollar geben, danach erhöhte er auf 22.000 US Dollar und ich hatte abgelehnt. Es ging dabei um ein Spiel der Mannschaft FC XXXX XXXX , allerdings um die zweite Mannschaft (Reserve). Ich bin zwar ein Fußballspieler der ersten Mannschaft gewesen aber um Erfahrung zu sammeln, war ich auch im Reserveteam. Ich habe jedenfalls den Vorschlag von XXXX abgelehnt. Im Laufe des Gesprächs als XXXX merkte, dass ich nicht mitmache, hat er angefangen mir zu drohen. Trotz allem habe ich abgelehnt. Dann hat er meinen Freund XXXX am selben Abend zu sich gerufen und wollte mich über ihn überreden. Weil auch er, also XXXX , ablehnte, wurde auch er bedroht. XXXX und ich verließen frühzeitig das Fest und sind Richtung Jerewan weggefahren. In der Provinz XXXX wurden wir angehalten. Es waren zwei Mercedes die uns anhielten. Die Autos waren nicht gekennzeichnet, aber sie waren von der nationalen Sicherheit, weil sie sich so vorgestellt haben. Es waren fünf Männer, sie wollten das Auto durchsuchen, sie haben meinen Freund und mich vom Auto entfernt und haben angefangen, das Auto zu durchsuchen. Auf einmal hatten sie aus dem Kofferraum von XXXX zwei Waffen rausgeholt und drei kleine Naylonpackerl weißes Pulver. Wir waren sehr erstaunt und sagten, dass wir damit nichts zu tun haben und wir wussten sofort, dass sie uns da in etwas verwickeln wollen. Sie brachten uns zur Polizeistelle in einen geschlossen Raum, dort schlugen sie uns, sie haben uns gezwungen, dass wir gestehen sollen, dass die Waffen und die Drogen uns gehören. Dort hielten sie uns für einige Stunden fest. Nachgefragt gebe ich an, dass die Leute die uns aufhielten uns auch in der Polizei aufhielten. Ich hatte in einem Raum in der Polizeistation einen Anruf, sie gaben mir ein Handy und sagten, ich solle den Anruf entgegennehmen. Es war XXXX am Apparat. Er hat gesagt, du hättest es einfacher haben können, ich habe es dir vorgeschlagen, wenn du keine weiteren Probleme möchtest, mach einfach das, was ich dir vorgeschlagen habe. Verliere das Spiel und ich löse dein Problem bei der Polizei. XXXX und XXXX beherrschen gemeinsam die ganze Provinz XXXX . Ich hatte so eine große Angst, dass ich XXXX seinen Vorschlag annahm um freigelassen zu werden. Sie haben uns dann freigelassen. Wir sind dann mit dem Auto von meinem Freund XXXX nach Jerewan gefahren. An XXXX 2016 hatte ich einen Anruf bekommen von XXXX . Das Spiel wäre am XXXX 2016. Er sagte, dass er auf den Sieg des Gegners gewettet hat und wir das Spiel verlieren müssen. Ich hatte ihn gebeten, im Gegenzug die Probleme mit der Polizei zu lösen. Ich wurde erpresst durch XXXX . XXXX beherrscht dort die Polizei, wir hätten anders keine Chance aus dieser Lage rauszukommen. Dann war das Spiel. Wir haben gesiegt. Ich konnte nicht anders spielen, dass wir verlieren, das ging einfach nicht. Ich wusste, dass sie mich zur Rechenschaft ziehen würden, mein Freund XXXX war auch dabei. Wir sind Richtung Jerewan gefahren, als ich noch im Auto fuhr, bekam ich erneut einen Anruf von XXXX . Er warf mir vor, dass sie wegen mir viel Geld verloren hatten, und er forderte mich auf, die Summe die er verloren hatte, ihm zurückzubezahlen (ca. 200.000 Euro). Ich habe meinen Freund vorgeschlagen, dass wir zur Polizei nach Jerewan gehen und dass sie uns vielleicht helfen können. Wir gingen zur Polizei nach Jerewan. Wir erzählten dort, dass mir gedroht wurde, dass ich das Spiel hätte verlieren müssen. Die Polizei war sehr erstaunt, dass ich gegen so eine mächtige Person Anzeige erstatten wollte. Sie haben mir versprochen, in dieser Sache zu ermitteln. Wir sind anschließend nicht mehr nach Hause gefahren, sondern in das Dorf XXXX zu einem Verwandten von mir. Wir wollten dort abwarten, wie sich die Sache entwickeln würde. Mein Bruder rief mich an und sagte, dass er unbekannte Männer im Vorgarten gesehen hätte und dass sie unter Beobachtung stehen. Weiters sagte er, dass sie ihn gefragten hatten, wo ich bin. Sie haben ihn auch geschlagen. Sie sagten, dass ich denen einen großen Geldbetrag schulde und dass ich ihnen das Geld zurückzahlen muss. Am 25.08.2016 kam mein Bruder zu uns ins Dorf und da erzählte er mir jede Einzelheit. Dort dachten wir schon, dass unser Leben in Armenien in Gefahr ist und dass wir gegen diese mächtigen Personen nichts tun können. Sie hatten meinen Bruder gesagt, dass sie mir eine Frist bis zum 15.09.2016 geben, und sagten sie, dass ich das Geld bis dahin zurückzahlen muss, sonst bringen sie XXXX und mich um. Am XXXX 2016 hatten XXXX und ich beschlossen, dass wir das Land verlassen müssen. Am XXXX 2016 gingen wir in die deutsche Botschaft in Jerewan, mein Freund schlug mir vor, nach Österreich zu flüchten, weil er bereits zweimal hier war. Auch ich war bereits zuvor einmal in Österreich. Am XXXX 2016 haben wir schon das Visum bekommen und am XXXX 2016 sind wir von Jerewan nach Wien geflogen. Meine Eltern sagten mir, dass ich eine Ladung von der Polizei per Post bekommen habe, meine Eltern waren zu dem Zeitpunkt bereits in Armenien. Wir haben durch zwei Russen eine Unterkunft bekommen in Wien und wir haben gehofft, dass sich die Lage in Armenien beruhigt. Meine Eltern wurden bedroht und dann haben wir beschlossen einen Asylantrag zu stellen.

F: Haben Sie weitere Fluchtgründe?

A: Ich habe zwei Gründe. Die Drohungen von XXXX und die zweite Drohung ist die staatliche Drohung aufgrund der Waffen und der Drogen die bei uns gefunden wurden. Ich habe keine Chance ihm gegenüber, dass ich beweisen kann, dass diese gefundenen Sachen nicht uns gehören.

F: Wie viele Mannschaften spielen in der Liga wo Sie hätten das Spiel verlieren sollen?

A: Zu dem Zeitpunkt als ich spielte, waren es acht Teams. Momentan sind es sieben Teams, ein Team löste sich aus finanziellen Gründen auf.

F: Warum machte sich Herr XXXX so viel Mühe ausgerechnet um Sie, wenn er dort auf sieben weitere Teams und deren Spieler zugreifen kann?

A: Weil er meinen Freund zu dessen Geburtstagsfest eingeladen und durch ihn Kontakt zu mir erstellt hatte. Außerdem ist mein Team aus XXXX und XXXX stammt auch von diesem Gebiet.

F: Es ist nicht nachvollziehbar, wieso ausgerechnet Sie nun verfolgt werden?

A: Er konnte durch meinen Bekannten einen Kontakt zu mir herstellen und außerdem war das Spiel in XXXX und er lebte in XXXX , es war einfach für ihn, unser Team ist eine Favoritenmannschaft gewesen. Ich bin ein Tormann und Tormänner können das Spiel bestimmen, jeder Fehler eines anderen Spielers endet beim Tormann, wenn ich den Ball halten kann, wird dadurch der Fehler von einem Spieler aus der Welt geschaffen. Bei dem Spiel in Jerewan gibt es eine Organisation die überwacht und so ein Betrug würde in Jerewan nicht durchgehen, aber das Spiel war 200 Kilometer entfernt von Jerewan.

F: Wurden Sie konkret bedroht oder verfolgt von den Leuten des XXXX ?

A: Ich wurde persönlich bedroht.

F: Wie genau?

A: Bei der Geburtstagsfeier hat er mich telefonisch bedroht, er wollte sich mit mir treffen. Der Rest waren Drohungen über meinen Bruder.

F: Ihr Bruder hält sich nach wie vor in Jerewan auf?

A: Nein, er ist nach Moskau gegangen, ich habe ihnen gesagt, dass sie dort nicht mehr bleiben dürfen, weil diese Leute kann man nicht aufhalten.

F: Haben Ihre Eltern und Ihr Bruder konkret wegen Ihrem Vorfall das Land verlassen?

A: Ja.

F: Was befürchten Sie im Falle Ihrer Rückkehr nach Armenien?

A: Ich kann mir vorstellen, dass sie mich erwischen würden und das sie von mir das Geld verlangen, was ich nie bezahlen könnte. Die Anzeige bei der Polizei ist sehr gefährlich, obwohl ich damit nichts zu tun habe, kann ich das Gegenteil nicht beweisen.

F: Haben Sie der Polizei konkret geschildert, dass Sie von Herrn XXXX bedroht werden und haben Sie Anzeige erstattet?

A: Ja.

F: Wo ist die Bestätigung der Anzeige?

A: Ich habe keine Bestätigung erhalten.

F: Wie haben Sie genau Anzeige erstattet?

A: Es war keine schriftliche Anzeige, ich habe dort alles mündig erzählt, sie haben mir versprochen, dass sie der Sache nachgehen.

F: Es ist ziemlich unglaubwürdig, dass Sie der Polizei schildern, dass sie bedroht werden, und dass Ihr Vorbringen nicht in das Protokoll aufgenommen wurde.

A: Es gab ja ein schriftliches Protokoll.

F: Sie sagten doch oben, dass es keine schriftliche Anzeige gab.

A: Ich selbst habe nichts aufgeschrieben, das was ich erzählt habe, wurde dort schon aufgenommen.

F: Haben Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Aussagen bekommen?

A: Nein, es wurde nichts ausgedruckt und ich musste kein Protokoll unterschreiben. Es kommt mir so vor, als ob sie nur so getan hätten, dass sie alles aufnehmen aber sie haben es wohl nicht getan.

F: Warum haben Sie die Polizei nicht nach einer Bestätigung gefragt? Wie wollten Sie denn Ihr Vorbringen rechtfertigen ohne Anzeige?

A: Ich habe nicht gewusst, dass ich eine Bestätigung hätte verlangen können.

A: Glauben Sie, dass die Polizei Ihr Vorbringen deswegen nicht aufgenommen hat, weil Herr XXXX das so wollte?

A: Nein, XXXX war es nicht, der es verhindert hatte, sondern die Polizei hatte Angst gegen so eine Person zu ermitteln. XXXX ist so mächtig, dass nicht einmal die Polizei was dagegen tun kann. Es kann sein, dass die jemanden umbringen und dafür nicht einmal verurteilt werden.

F: Wenn Herr XXXX so mächtig ist, wieso hat er sich ausgerechnet Sie ausgesucht, wo er doch jeden Spieler und jedes Team bestechen könnte?

A: Ich bin Tormann.

V: Es gibt so viele Tormänner und so viele verschiedene Ligen und Teams, warum werden ausgerechnet Sie bedroht?

A: Weil ich in dem Team spiele, dass in seiner Provinz spielt (Provinz XXXX ).

F: Könnten Sie in einem anderen Ort in Armenien Unterkunft beziehen?

A: Nein, sie haben Verbindungen in Armenien. Sie können mich überall finden. Herr XXXX ist sehr mächtig und einflussreich, er kann mich überall finden.

F: In welcher Ortschaft haben Sie gelebt?

A: XXXX .

F: Wieso sind Sie dort nicht geblieben?

A: Ich müsste mein ganzes Leben lang dort untergetaucht bleiben.

F: Sie werden von einem angeblichen Bürgermeister und dessen Sohn verfolgt und nicht von den kompletten staatlichen Behörden, also müsste es Ihnen zumutbar sein in einer anderen Ortschaft zu leben.

A: Ich werde vom Staat auch verfolgt. Im Auto meines Freundes wurden Drogen gefunden, deshalb bin ich auch involviert in diese Situation.

F: Wäre es für Sie nicht besser, wenn Sie dieses strafrechtliche Verfahren abwarten? Um Ihre Unschuld zu beweisen?

A: Ich müsste dann ins Gefängnis. Sie könnten mich im Gefängnis auch umbringen.

F: Werden Sie wegen dieser Drogengeschichte von der Justiz gesucht?

A: Ja, befragt gebe ich an, dass ich eine Ladung hatte, diese habe ich allerdings in Armenien zurückgelassen.

F: Wieso lassen Sie so ein wichtiges Beweismittel, welches Ihre Fluchtgeschichte untermauern würde, zurück?

A: Ich habe die Ladung erhalten, als ich schon in Österreich war. Nachdem mein Visum abgelaufen ist, habe ich dann den Asylantrag deshalb stellen müssen.

F: Wie haben Sie dieses Visum für Deutschland erhalten?

A: Das hat alles eine Touristenagentur für mich organisiert.

F: Wieso haben Sie ein Visum beantragt?

A: Ich wusste schon, dass ich dort Gefahr bin.

F: Wieso haben Sie dann nicht sofort Ihren Asylantrag gestellt?

A: Ich wollte wieder zurück, aber als ich dann von der Ladung erfahren habe, wusste ich, dass ich nicht mehr zurück kann. Während dieser Zeit hatten wir gehofft, dass ich eine Rückmeldung von der Anzeige erhalte.

F: Wie konkret haben Sie von dieser Ladung erfahren?

A: Meine Familie war damals in Jerewan.

F: Was war der Inhalt dieser Ladung?

A: Aufgrund der Sicherstellung der zwei Waffen und der Drogen.

F: Wo sollten Sie vorsprechen?

A: In der Polizeistelle in Jerewan.

F: Bitte die genaue Adresse!

A: Die kenne ich nicht.

F: Ihre Fluchtgeschichte scheint unglaubwürdig zu sein. Das BFA geht davon aus, dass nachdem Ihr Visum abgelaufen ist, Sie weiterhin in Österreich bleiben wollten und daher Ihren Asylantrag gestellt haben und somit Ihren Aufenthalt legalisieren wollten. Nehmen Sie dazu Stellung!

A: Ich wollte meine Heimat nie verlassen. Aber als ich von meinen Eltern das erfahren habe und meine Eltern bedroht wurden mit dem Vorhalt, dass ich umgebracht werde, musste ich einen Asylantrag stellen.

F: Was genau macht Herr XXXX ?

A: Er ist ein Politiker, er ist Abgeordneter. Er gehört der republikanischen Partei an und er ist XXXX XXXX .

F: Haben Sie noch weitere Fluchtgründe?

A: Nein, das ist alles.

F: Ihre Eltern leben jetzt in Russland, warum sind Sie nicht mit ihnen nach Russland gezogen?

A: Ich wollte so weit wie möglich weg. Es war auch nie meine Absicht einen Asylantrag zu stellen und ich wollte eine Zeit lang warten bis mein Name vergessen ist.

F: Sie können aber eigentlich auch mit ihren Eltern gemeinsam in Russland leben? Warum also Österreich?

A: Russland ist für mich nicht so ein sicheres Land. Es leben dort viele Armenier. Armenien hat Verbindungen zu Russland und es ist leicht möglich, dass meine Verfolger mich dort finden würden.

F: Warum sind Sie ausgerechnet nach Österreich gekommen?

A: Mein Freund war zweimal in Österreich und er kannte das Land. Ich hatte bereits ein österreichisches Visum und es war für mich einfach wieder ein Visum für Österreich zu bekommen.

F: Hatten Sie in den vergangenen Monaten Kontakt zu österreichischen Fußballvereinen?

A: Ja, befragt gebe ich an, dass ich bei FC XXXX vorgespielt habe.

F: Möchten Sie in Österreich Ihre Fußballkarriere weiterführen?

A: Ja, das will ich.

F: Was möchten Sie in Österreich machen?

A: Ich möchte hier Fußball spielen und die Sprache lernen.

F: Möchten Sie noch etwas anmerken?

A: Ich hatte ein ruhiges, schönes Leben in meiner Heimat. Es gab nie einen Grund für eine Ausreise, mein Leben wurde zerstört.

….

I.2.3 Die bP wurde am 19.05.2017 neuerlich einvernommen und konkret zum Fluchtvorbringen befragt, diesbezüglich gab sie Folgendes an:

….

F: Wie lange wurden Sie in der Polizeidienststelle in XXXX festgehalten?

A: Ungefähr drei Stunden lang.

F: Können Sie nähere Angaben über die Polizeistelle in XXXX machen?

A: Es war dunkel, ich kenne die Stadt XXXX nicht, ich kann Ihnen nicht angeben, in welcher Straße sich die Polizeidienststelle befindet, es war ein zweistöckiges Haus, soweit ich mich erinnern kann.

F: Wie heißt die Polizeistelle, in welchem Stadtteil von XXXX befindet sich diese?

A: Ich weiß es nicht, aber meiner Meinung nach Polizeidienststelle. Befragt gebe ich an, dass ich nicht weiß in welchem Stadtteil sich die Polizeidienststelle befindet.

F: Wie viele Personen waren in der Polizeidienststelle anwesend?

A: Es waren zwei Fahrzeuge, vier Polizisten, die gleichen Personen waren auch in der Dienststelle.

F: Welche Angaben können Sie über die Polizisten machen?

A: Ich weiß nichts darüber. Ich kenne Ihre Namen nicht oder sonstiges. Zwei waren ungefähr 30 Jahre alt. Die anderen beiden 40 Jahre alt oder darüber. Konkret kann ich ihnen nichts sagen.

F: Wurden Sie festgenommen, als Sie nach XXXX gebracht wurden?

A: Ja, es wurden uns Handschellen angelegt und dann wurden wir zur Polizei gebracht.

F: Auf welcher gesetzlichen Grundlage wurden Sie festgenommen? Was haben die Polizisten zu Ihnen gesagt?

A: Aufgrund der Drogen und illegaler Waffen, die bei uns gefunden wurden.

F: Kennen Sie die gesetzliche Grundlage der Festnahme?

A: Nein.

F: Wie konnten Drogen und illegale Waffen in das Auto gelangen?

A: Sie haben uns zunächst vom Auto weit weg und ließen uns zunächst bei der Untersuchung nicht an das Fahrzeug, obowohl wir rechtlich dabei sein hätten dürfen bzw. müssen, es wurde uns nicht erlaubt und ich nehme an, dass diese Sachen dabei ins Auto gestellt wurden.

F: Was können Sie über die Menge der Drogen und die Waffen angeben?

A: Zwei weiße Schachteln Drogen und zwei Waffen.

F: Welches Strafausmaß wurde Ihnen angedroht, welche Menge an Drogen wurde konkret konfisziert?

A: Das Ganze kam nicht vor Gericht, es wurde nur Gewalt angewendet. Ich kenne weder die Menge der Drogen, noch die Grundlage nach welcher wir festgenommen wurden, noch kann ich etwas über das Strafausmaß sagen, welches mir angedroht wurde. Ich kenne mich nicht aus, es ist eine Vermutung, ich sage es waren 200 Gramm pro Schachtel, aber genau weiß ich es nicht.

V: Es ist nicht nachvollziehbar, dass Sie das Strafausmaß nicht kennen würden und auch nicht die gesetzlichen Grundlagen Ihrer Festnahme, sowie der Beschlagnahmung der Drogen und Waffen? Nehmen Sie bitte Stellung dazu!

A: Nachdem ich mich bereit erklärt habe, das bevorstehende Spiel zu verlieren, kam es nicht mehr zur Anklage. Es wurde uns gesagt, ihr seid festgenommen, aufgrund des illegalen Besitzes von Drogen und Waffen, es wurde uns kein Artikel genannt und nicht das Strafausmaß der Strafe.

F: Haben Sie Ihnen die Drogen gezeigt oder waren die Drogen in der Schachtel?

A: Die Schachtel war transparent und ich habe gesehen, dass es sich um weißes Pulver handelt.

F: Was können Sie über XXXX und XXXX erzählen?

A: Ich möchte zunächst über den Vater des XXXX erzählen. Er ist der ehemalige Bürgermeister von XXXX , Er gehört der republikanischen Partei an. Er hat soweit ich weiß auch für Berg Karabach gekämpft, aber das weiß ich nicht genau. Sein Sohn XXXX nützt die Macht seines Vaters immer aus. Es waren mehrere Fälle unter anderem auch ein Mord, in denen XXXX verwickelt war, niemand kann ihm etwas antun und er kommt immer ohne Strafe davon. XXXX gehört der Klicke des Präsidenten an, und alle Angehörigen dieser Gruppe können sich alles erlauben, alles, ohne, dass es für sie Konsequenzen hätte. Ich weiß genau, dass XXXX gegen einige Leute Gewalt angewendet hatte, sie angeschossen hatte, ich habe unlängst auch einen Bericht über ihn gelesen, dass er Einem die Kehle durchschneiden wollte, mit dem er in Konflikt war. Ich habe dies in den armenischen Nachrichten gelesen, als ich in Österreich war.

F: Kennen Sie XXXX persönlich? Wenn ja, wie lange?

A: Erst seit 2016 als der Vorfall war, habe ich ihn persönlich gesehen, bis dorthin hatte ich sehr viel von ihm gehört.

F: Was können Sie über den Mord angeben, in den der XXXX verwickelt war?

A: Vor zwei oder drei Jahren ist das passiert, konkret kann ich mich nicht erinnern. Es gab einen Streit mit einem jungen Mann, er hat auf ihn geschossen, er war tot. Ich kann keine Details angeben oder einen Namen. Darüber wird nicht öffentlich berichtet, nur in der Bevölkerung wird es herumgesprochen.

F: Wie haben Sie davon erfahren?

A: Ich habe darüber im Internet gelesen.

F: Wann wurden Sie konkret das erste Mal von XXXX bedroht?

A: Am XXXX 2016.

F: Was können Sie über XXXX und seine Beziehungen zur der Polizei erzählen? Können Sie konkrete Angaben diesbezüglich machen? Wen kennt der XXXX aus der Polizei, welche Personen helfen XXXX innerhalb der staatlichen Strukturen bzw. Behörden?

A: Der erste der ihm hilft ist sein Vater. Die Stadt bzw. die Provinz steht in deren Macht und jeder muss denen gehorchen. Ich kann Ihnen weitere Personen oder Polizisten in seinem Fall sein unmittelbarer Gesprächspartner war, aber alle müssen sich ihm oder ihnen fügen, weil sie in der gesamten Provinz bekannt sind. Sie gehören der republikanischen Partei an und der Präsident hat ihnen freie Hand gegeben.

F: Kennen Sie weitere Personen - außer XXXX Vater - die in kriminelle Strukturen verwickelt sind? Welche Personen verhelfen dem XXXX und XXXX zu diesem enormen Machtausfluss bei der Polizei, bei Gericht und der Justiz?

A: Die einzigen Machthaber in der Provinz sind die Beiden, und über ihnen steht schon der Präsident.

F: In welche Ortschaft sind Sie nach dem Spiel geflüchtet?

A: In das Dorf XXXX .

F: Aus welcher Stadt sind Sie nach XXXX gefahren?

A: Aus XXXX , direkt nach dem Spiel.

F: Wo befindet sich XXXX ?

A: In der Provinz XXXX , eine Stadt in der Provinz XXXX .

F: Wie groß ist die Stadt XXXX ?

A: Es ist eine kleine Stadt, mehr kann ich nicht sagen.

F: Hat das Spiel in XXXX stattgefunden?

A: Ja.

F: Sind Sie mit Ihrem Freund XXXX aus XXXX nach XXXX gereist?

A: Ja.

V: Ihr Freund XXXX , der gemeinsam mit Ihnen gereist ist, gab jedoch in der Einvernahme vom 18.01.2017 an, dass Sie aus Jerewan nach XXXX gereist sind. Das ist ein enormer Widerspruch. Nehmen Sie bitte Stellung dazu!

A: Das kann ich mir nicht erklären. XXXX hat ein Problem, er stottert, er kann sich nicht richtig artikulieren und er wird schnell nervös, es kann sein, dass er falsch geantwortet hat bzw. sich geirrt hat.

F: Wie lange haben Sie sich in XXXX aufgehalten?

A: Wir haben uns ca. 20 Tage in XXXX aufgehalten.

V: Ihr Freund XXXX gab an, dass Sie sich im Dorf XXXX für 4 weitere Tage aufgehalten hatten. Das ist ein weiterer Widerspruch zu den Angaben von Ihrem Freund XXXX . Nehmen Sie bitte Stellung dazu!

A: Wir waren zunächst vier Tage versteckt, dann waren wir vier oder fünf Tage weiter versteckt, dann sind wir immer wieder nach Jerewan gefahren und zurück. In XXXX blieb ich bei meinen Verwandten, mein Freund woanders.

Anm.: Der AW scheint sichtlich unsicher zu sein.

F: Wo hat Ihr Freund Unterkunft bezogen in der Zeit nach dem Spiel vom XXXX 2017?

A: Die ersten vier oder fünf Tage bei einem Verwandten von mir, danach hat mein Bruder uns mitgeteilt, dass unsere Verfolger von uns das Wettgeld zurückverlangen würden, und uns dafür eine Frist gesetzt hätten. Danach fuhr mein Bruder wieder zurück nach Jerewan. Am nächsten Tag fuhren mein Freund und ich nach Jerewan, ich kam immer wieder nach XXXX zurück und fuhr immer wieder nach Jerewan. Mein Freund XXXX blieb bei einem Bekannten in Jerewan. In dieser Zeit kam aber auch XXXX immer wieder zurück nach XXXX und wir haben uns immer wieder getroffen, am Abend fuhr XXXX wieder nach Jerewan zurück.

F: Beschreiben Sie den Anfahrtsweg von XXXX nach XXXX ?

A: Wir sind über Jerewan gefahren. Befragt gebe ich an, dass wir aus Jerewan gekommen sind, durch den dritten Bezirk. Die Straße die wir gefahren sind, haben sie neu genannt, ich kann sie nicht genau sagen, es ist eine Autobahn.

F: Welche Autobahnstrecke haben Sie benutzt, um nach XXXX zu gelangen? Kennen Sie die genaue Bezeichnung der Autobahn?

A: Nord-Süd Schnellstraße, aber genau weiß ich es nicht.

F: Für welche Mannschaft haben Sie aktiv gespielt bevor Sie ausgereist sind?

A: XXXX XXXX .

F: Geben Sie das bitte konkreter an! Handelt es sich hierbei um die Kampfmannschaft oder XXXX XXXX XXXX (Reserve)?

A: Ich habe für die Reserve gespielt, aber ich bin ein Spieler des Hauptteams.

F: Haben Sie auch für das Hauptteam gespielt?

A: Ich war zwar in der Hauptmannschaft, aber gespielt habe ich nicht, ich habe mit dem ersten Team nur gespielt.

F: Welches Spiel hätten Sie verlieren sollen?

A: Das Spiel XXXX XXXX XXXX – XXXX .

F: Wann war das Spiel?

A: Der AW denkt nach. Soweit ich mich erinnern kann, entweder der XXXX 2016 oder XXXX 2016.

F: Um welche Uhrzeit fand das Spiel statt?

A: Das ist eine schwere Frage. Um 17 oder 18 Uhr.

F: Kennen Sie den Wochentag?

A: Soweit ich mich erinnern kann, Montag vielleicht oder Dienstag, ich weiß es nicht genau.

V: Dieses Spiel war ein ausschlaggebender Moment und Teil Ihres fluchtauslösenden Ereignisses. Sie sollen mit dem Leben bedroht worden sein und soll staatliche Gewalt gegen Sie ausgeübt worden sein, aufgrund dieses Spiels. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Sie sich daran nicht näher erinnern können. Nehmen Sie bitte Stellung dazu!

A: Jetzt ich kann mich erinnern, das Spiel war am XXXX 2016, aber beim Wochentag bin ich mir nicht sicher.

F: Können Sie Mannschaftskollegen benennen, die in der Reserve von XXXX XXXX gespielt haben, auf der Tormann-Position?

A: XXXX gehört dem zweiten Team an, XXXX gehört dem ersten Team an.

F: Sie scheinen für die Saison 2015/2016, sowie für 2016/2017 laut Transfermarktdaten nicht im Kader des Reserveteams auf, wie erklären Sie sich das?

A: Wenn ein Spieler zur Hautpmannschaft gehört, und für diese nicht spielt, dann spielt er für die Reserve. Ich gehörte zur Hauptmannschaft, deswegen wurde ich dort geführt, aber ich habe für die Reserve gespielt.

Quelle Transfermarkt Saison 2015/2016:

http://www.transfermarkt.de/ XXXX - XXXX -ii/startseite/verein/37923?saison_id=2015

Saison 2016/2017:

http://www.transfermarkt.de/ XXXX - XXXX -ii/startseite/verein/37923?saison_id=2016

F: Haben Sie einen Spielerausweis von XXXX XXXX ?

A: Es gibt so etwas nicht, es gibt so etwas zwar schon, aber die Spieler bekommen das nicht.

F: Können Sie nachweisen, dass Sie an diesem Spiel teilgenommen bzw. Reservespieler von XXXX XXXX waren?

A: Ich werde Ihnen alles schicken und das Protokoll mit meinem Namen, ich werde versuchen, eine Art Fußballausweis aus Armenien aufzutreiben.

Anm.: Dem AW wird eine Frist von 3 Wochen bis zum 09.06.2017 zur Vorlage weiterer Dokumente eingeräumt.

F: Wie ist das Spiel ausgegangen?

A: XXXX XXXX XXXX .

F: Welche Spieler haben die Tore für Ihre Mannschaft erzielt?

A: XXXX und XXXX . Ich kann mich auch an den Spieler erinnern, der gegen uns ein Tor erzielt hat, er heißt XXXX .

F: Sie gaben in der Einvernahme vom 02.01.2017 an, dass Sie in Armenien eine Ladung von der Polizei erhalten hätten. Wie haben Sie von der Ladung erfahren?

A: Meine Eltern haben es mir gesagt, also telefonisch mitgeteilt.

F: Wo befindet sich die Ladung derzeit?

A: In Jerewan, zuhause.

F: Weshalb haben Sie die Ladung bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht organisieren können?

A: Weil meine Eltern nicht mehr zuhause sind, sie halten sich in Russland auf. Ich habe es zwar versucht, aber niemand ist mehr dort aufhältig.

F: Wer hat die Ladung entgegengenommen?

A: Meiner Mutter haben sie die Ladung per Post übergeben.

F: Weshalb hat Ihre Mutter Ihnen die Ladung bisher nicht übergeben?

A: Ich habe es ihr damals nicht gesagt, es war damals für mich nicht notwendig, also ich habe es für nicht notwendig angesehen, ich war nicht bei einer Einvernahme.

F: Kennen Sie den Inhalt der Ladung?

A: Die Beschuldigung, dass wir Drogen besitzen und auch XXXX hat eine Ladung bekommen, also das wir diesbezüglich vorgeladen werden.

F: Wie hat XXXX von seiner Ladung erfahren?

A: Von den Eltern.

F: Wie haben die Eltern des XXXX von der Ladung Erfahrung?

A: Auch sie haben per Post bekommen.

F: Wann haben Sie die Post erhalten?

A: Konkret weiß ich es nicht.

F: Hat Ihnen XXXX davon berichtet, dass seine Eltern die Ladung per Post bekommen hatten und XXXX ebenfalls gesucht wird?

A: Als wir uns unterhalten haben, hatte er gesagt, dass auch für ihn eine Ladung geschickt wurde.

V: Ihr Freund XXXX gab in seiner Einvernahme jedoch an, dass die Ladung persönlich übergeben wurde und nicht per Post!

A: Ja, der Briefträger bringt die Ladung persönlich. Genau weiß ich das nicht, er sagte nur, dass er auch eine Ladung bekommen hatte aber wie genau, weiß ich nicht.

F: Wo sollten Sie vorsprechen?

A: Polizeipräsidium Jerewan. Konkret weiß ich es nicht genau, also welche Polizeidienstelle genau das war, kann ich nicht sagen.

F: Welche gesetzliche Grundlage haben Sie missachtet, um welches Strafrecht (Gesetzesgebiet) handelt es sich konkret? Welche Art und Form der Strafe wurde Ihnen angedroht?

A: Soweit ich mich erinnern kann, illegale Waffen und Drogenbesitz.

V: Illegale Waffen und Drogen sind verschiedene Strafrechtsgebiete! Das muss genauer erklärt worden sein! Können Sie das konkreter angeben?

A: Ich weiß es nicht, meine Mutter hat es mir vorgelesen, es wurde ein Gesetz und eine Nummer genannt, aber was genau, das weiß ich nicht. Konsequenzen wurden nicht genannt, im Falle des Nichterscheinens werde ich zwangsvorgeführt.

F: Können Sie die Ladung nachträglich vorlegen?

A: Ich habe es versucht. Niemand hat den Schlüssel.

F: Was können Sie über XXXX und das besagte Spiel vom XXXX 2016 erzählen?

A: Er wollte wetten und wollte von mir, dass ich verliere. Als ich damit nicht einverstanden war, wollte er mich erpressen. Es gibt Spiele, die absichtlich verloren werden, weil Geld im Spiel ist, aber ich hatte bis dorthin so etwas nicht gemacht.

F: Gegen welche Mannschaft haben Sie damals gespielt? Wie würden Sie die Stärke dieser Mannschaft bezeichnen?

A: Also die Mannschaft hieß XXXX und diese Mannschaft war schwächer als wir.

F: Wollte XXXX nur Sie bestechen und wurden auch weitere Spieler Ihres Vereins bestochen?

A: Ich weiß es nicht.

F: Wieso hat XXXX ausgerechnet Sie in Bezug auf Ihre Tormannposition bestochen, Sie sind in einem Spiel gegen eine schwächere Mannschaft nur bedingt relevant. Das ist nicht nachvollziehbar?

A: Weil ein Tormann das Spiel entscheiden kann. Wenn ein Tormann ein guter Tormann ist, kann er verhindern, dass ein Tor geschossen wird.

F: Wie viel hatte XXXX auf das Spiel gewettet?

A: 200.000 US Dollar.

F: Auf welchen Ausgang hatte XXXX gewettet?

A: Auf den Sieg der gegnerischen Mannschaft.

F: Wie lange ist XXXX denn in Spielmanipulationen verwickelt?

A: Ich weiß es nicht.

V: Wie konnte es sein, dass die Stürmer Ihrer Mannschaft, zwei Tore geschossen haben und das Spiel gewonnen wurde. Hatte XXXX bei dem Wetteinsatz nicht bedacht, dass Sie als Tormann keine Auswirkungen haben, wenn Sie gegen eine schwächere Mannschaft spielen und die Stürmer mehr Tore schießen? Wie ist das zu verstehen, dass XXXX so etwas nicht bedenkt, bei dem Einsatz von 200.000 US Dollar.

A: Es kann sein, dass er die Stürmer bestochen hatte, das kann ich nicht sagen, aber wir haben gewonnen. Aber es gibt ehrliche Fußballspieler wie mich, denen die Karriere als Fußballer wichtig ist.

F: Haben Sie ein Tor bewusst durchgelassen oder nicht?

A: Ja, bewusst habe ich das getan, es war meine Absicht.

F: Was für einen Sinn hatte das dann? Sie hätten noch zwei weitere Tore durchlassen müssen?

A: Wir haben sofort ein Tor geschossen, für die Gegner gab es dann keine Möglichkeit mehr überhaupt zum Tor zu gelangen, damit ich noch etwas durchlasse. Es gab keine gefährliche Situation, damit ich ein Tor durchlasse.

F: Das macht Sinn. Wie konnte XXXX bei dem Einsatz von 200.000 Euro entgehen, dass die schwächere Mannschaft überhaupt nicht fähig sein wird, in gefährliche Situtationen vor Ihrem Tor zu gelangen?

A: Ich kann für die Stürmer nicht sprechen und weiß nicht weshalb Sie die Tore geschossen hatten. Die anderen kamen einfach nicht mehr vor mein Tor.

F: Wollten Sie überhaupt das Spiel manipulieren?

A: Ja, ich hatte keine Wahl.

V: Sie gaben vorhin an, dass Ihnen die Karriere wichtiger ist und dass Sie ein ehrlicher Fußballspieler sind. Nunmehr geben Sie an, dass Sie das Spiel sogar manipuliert hätten. Wie passt das zusammen?

A: Bis jetzt habe ich das nicht gemacht, aber jetzt ist mein Leben in Gefahr gewesen.

F: Haben Sie weitere Fluchtgründe?

A: Nein.

F: Können Sie an einem anderen Ort in Ihrem Herkunftsstaat Unterkunft beziehen?

A: Nein, sie haben Verbindungen überall.

F: Sie haben sich dennoch 20 Tage in XXXX aufgehalten, wie erklären Sie sich das?

A: Wir hatten eine Frist in der wir das Geld zurückzahlen können. Trotzdem handelten wir heimlich, weil wir Angst hatten.

F: Was befürchten Sie im Falle Ihrer Rückkehr in Ihren Herkunftsstaat?

A: Sie würden mich umbringen oder die Polizei nimmt mich fest.

F: Was können Sie über den Einfluss des XXXX innerhalb des gesamten Staatsgebiet von Armenien erzählen. Welche Mittel nutzt XXXX hierfür? Was ist Ihnen darüber bekannt?

A: Er hat Verbindungen in ganz Armenien und hinter ihm steht der Präsident Sarkisian.

F: Haben Sie die Bedrohung der Polizei gemeldet?

A: Ja.

F: Geben Sie bitte die genauen Daten der Polizeidiensstelle bekannt!

A: XXXX Zentrum. Den Straßennamen kenne ich nicht.

F: Gibt es mehrere Polizeidienststellen im Zentrum XXXX ?

A: Im Zentrum gibt es einige.

F: Bei welcher Polizeidienstelle waren Sie?

A: Ich war im Zentrum.

F: Wie haben Sie hingefunden, kennen Sie die Adresse?

A: Ich bin mit XXXX hingegangen, er hat mich hingebracht.

F: Wurde die Anzeige schriftlich aufgenommen?

A: Ja, aber wir haben keine Kopie bekommen. Die Polizei hat wohl nichts unternommen.

F: Wann haben Sie die Anzeige erlassen?

A: Am XXXX 2016. Der AW überlegt nochmals. Ich bin mir jetzt sicher, es war in der Nacht von XXXX 2016.

F: Möchten Sie noch etwas angeben?

A: Ich kann nicht zurück, weil ich in letzter Zeit wieder mehrere Fälle über XXXX gehört habe, es gab wieder eine Messerstecherei. Ich habe Angst vor XXXX .

I.2.3. Die bB stellte eine Anfrage an den Verbindungsanwalt in Armenien. Die entsprechende Anfragebeantwortung wurde in der Verhandlung nochmals vorgehalten.

Vorgelegt vor dem BFA wurde von der bP:

?        Reisepass

?        VISUM Kat. C., Gültig von XXXX

?        Protokoll vom Spiel XXXX XXXX XXXX – XXXX

?        Diverse Berichte über XXXX und XXXX

?        Teilnahmebestätigung vom Fußballverein XXXX vom 13.02.2017

I.3. Die Anträge der bP auf internationalen Schutz wurden folglich mit im Spruch genannten Bescheiden der bB gemäß § 3 Abs 1 AsylG 2005 abgewiesen und der Status eines Asylberechtigten nicht zuerkannt (Spruchpunkt I.). Gem. § 8 Abs 1 Z 1 AsylG wurde der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Armenien nicht zugesprochen (Spruchpunkt II.). Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 wurde nicht erteilt. Gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG wurde gegen die bP eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass eine Abschiebung nach Armenien gemäß § 46 FPG zulässig sei.

Eine Frist zur freiwilligen Ausreise wurde mit 14 Tagen gewährt.

I.3.1. Im Rahmen der Beweiswürdigung erachtete die bB das Vorbringen der bP in Bezug auf die Existenz einer aktuellen Gefahr einer Verfolgung als nicht glaubhaft und führte hierzu Folgendes aus (Wiedergabe aus dem angefochtenen Bescheid):

Bezüglich Ihrer beim BFA behaupteten Fluchtgründe und Ihrer Person ist festzuhalten:

Ein Vorbringen wird dann glaubhaft sein, wenn es vier Grundanforderungen erfüllt:

1.       Das Vorbringen des Asylwerbers ist genügend substantiiert. Dieses Erfordernis ist insbesondere dann nicht erfüllt, wenn der Asylwerber den Sachverhalt sehr vage schildert oder sich auf Gemeinplätze beschränkt, nicht aber in der Lage ist, konkrete und detaillierte Angaben über seine Erlebnisse zu machen.

2.       Das Vorbringen muss, um als glaubhaft zu gelten, in sich schlüssig sein. Der Asylwerber darf sich nicht in wesentlichen Aussagen widersprechen.

3.       Das Vorbringen muss plausibel sein, dh. mit den Tatsachen oder der allgemeinen Erfahrung übereinstimmen. Diese Voraussetzung ist ua. dann nicht erfüllt, wenn die Darlegungen mit den allgemeinen Verhältnissen im Heimatland nicht zu vereinbaren sind oder sonst unmöglich erscheinen und

4.       der Asylwerber muss persönlich glaubwürdig sein. Das wird dann nicht der Fall sein, wenn sein Vorbringen auf gefälschte oder verfälschte Beweismittel abgestützt ist, aber auch dann, wenn er wichtige Tatsachen verheimlicht oder bewusst falsch darstellt, im Laufe des Verfahrens das Vorbringen auswechselt oder unbegründet und verspätet erstattet oder mangelndes Interesse am Verfahrensablauf zeigt und die nötige Mitwirkung verweigert.

Ihr Vorbringen entspricht nicht den genannten Anforderungen. Sie haben dem BFA bloß ein völlig unkonkretes und abstraktes bzw. widersprüchliches Vorbringen rund um Ihre Fluchtgründe präsentiert.

Es ist Ihnen im Zuge des Asylverfahrens nicht gelungen beim BFA als glaubwürdig in Erscheinung zu treten.

Die von Ihnen geschilderten Fluchtgründe müssen nicht nur vor der Behörde behauptet werden, sondern auch glaubhaft gemacht werden. Hierzu werden Ihre Aussagen aus der Erstbefragung, als auch die Einvernahme vor dem BFA zur Beweiswürdigung herangezogen.

Grundsätzlich stützt sich Ihr Fluchtvorbringen auf eine Bedrohung durch eine private Person namens XXXX (eng.) bzw. XXXX (dt.), in weiterer Folge XXXX , die Ihren Ursprung in Ihrer Tätigkeit als Fußballspieler haben soll. So gaben Sie weiterführend an, dass Sie ein Fußballspiel vom XXXX 2016 hätten verlieren sollen, Sie dies aber grundsätzlich in einem persönlichen Gespräch mit XXXX verweigert hätten, im Zuge der Verweigerung wären Sie direkt von XXXX bedroht worden und in weiterer Folge durch seine Gehilfen unrechtmäßig festgenommen und in eine Ihnen nicht näher bekannte Polizeistelle gebracht worden. Aufgrund des Umstands, dass XXXX eine Summe von ca. 200.000 Euro auf den Sieg der schwächeren gegnerischen Mannschaft gewettet haben soll, und dennoch Ihre Mannschaft den Sieg davongetragen hat, wurden Sie unter Gewährung einer Frist bis zum 15.09.2016 aufgefordert, den Betrag zu begleichen bzw. zurückzuzahlen, sonst würde man Ihren Freund XXXX und Sie umbringen.

Diesbezüglich wird zu Beginn hingewiesen, dass Ihr Fluchtvorbringen in gesonderten Kontext zu betrachten ist. Ihre Tätigkeit als XXXX Fußballspieler ist glaubhaft, dies ist auch aus den Einvernahmen vom 02.01.2017 und 19.05.2017 ersichtlich, konnten Sie beispielsweise Details zu dem besagten Fußballspiel angeben, sogar den Torschützen der gegnerischen Mannschaft namentlich benennen und auch ein Protokoll vom XXXX 2017 als Beweismittel in Vorlage bringen, aus dem ersichtlich ist, dass Sie am besagten Tag als Tormann im Einsatz waren. Eine weitere Anfrage bei der BFA Staatendokumentation vom 29.05.2017 ergab, dass Sie am XXXX 2017 im Spiel Ihrer Mannschaft FC XXXX XXXX XXXX (Reserve) gegen XXXX über 90 Minuten im Einsatz waren.

Besonders hervorgehoben wird, dass Sie Ihre Tätigkeit als Fußballspieler frei und eloquent geschildert hatten, auch haben Sie Details zu dem Fußballspiel aus Eigenem benannt und musste diesbezüglich nicht gesondert nachgefragt werden. Ihre Tätigkeit als XXXX Fußballspieler wird durch die Behörde anerkannt und als glaubwürdig angesehen.

Bezüglich Ihres Fluchtvorbringens wird festgestellt, dass es Ihnen hierbei an sämtlichen Details gemangelt hat und Sie Ihr Fluchtvorbringen auch widersprüchlich geschildert hatten, sodass Ihnen diesbezüglich jegliche Glaubwürdigkeit abzusprechen war.

Einen Kernpunkt Ihrer Fluchtgeschichte stellt die Polizeidienststelle in der Stadt XXXX dar. Ihr Freund XXXX und Sie wären in der Provinz XXXX von unbekannten Männern angehalten worden, die wiederum Gehilfen des XXXX gewesen wären und Sie, sowie Ihren Freund XXXX in eine Polizeidienstelle gebracht haben sollen, dort wären Sie über mehrere Stunden lang einvernommen worden und wäre Ihnen durch XXXX angedroht worden, dass bevorstehende Fußballspiel zu verlieren, ansonsten drohen Ihnen weitere strafrechtliche Konsequenzen und hätten Sie auch Angst um Ihr Leben gehabt.

Obwohl Sie zu zweit angehalten wurden, und gemeinsam mit Ihrem Freund XXXX in die Polizeidienstelle gebracht wurden, konnten weder Ihr Freund XXXX noch Sie Details, und Merkmale zu der Polizeidienststelle benennen, die Ihr Fluchtvorbringen in einem glaubwürdigen Licht präsentieren würden. So wurden Sie aufgefordert, den Namen der Polizeidienststelle anzugeben, oder zumindest den Ortsteil in dem sich die Polizeidienststelle befunden haben soll anzugeben, dem konnten Sie jedoch nicht fundiert entgegentreten, gaben Sie dazu nur an, dass Sie es nicht wissen würden.

Hierbei stellt das BFA unmissverständlich fest, dass Personen, die einschneidende Ereignisse durchlebt hatten, durchaus in der Lage sind, Details und Merkmale zu schildern, dies ist Ihnen jedoch nicht gelungen, obwohl eine unrechtmäßige Festnahme durch Ihnen unbekannte staatliche Organe und die gegen Ihre Willen durchgeführte Anhaltung in einer Ihnen nicht näher bekannten Polizeidienststelle ein maßgebliches Ereignis in dem Leben einer Zivilperson darstellen.

Sie gaben auch weiterführend an, dass Sie festgenommen wurden, weil in Ihrem Auto Drogen und illegale Waffen konfisziert wurden. Sie wurden daraufhin aufgefordert, die gesetzliche Grundlage der Festnahme anzugeben bzw. Angaben zu dem Strafausmaß, welches Ihnen angedroht wurde, anzuführen. Dieser Aufforderung konnten Sie ebenfalls nicht entgegentreten, gaben Sie an, dass Sie dies nicht kennen würden. Bei Ihnen sollen Waffen und Drogen beschlagnahmt worden sein, diesbezüglich konnten Sie überhaupt keine näheren Angaben machen, weder über die Menge der Drogen, noch über die Waffen.

Bezüglich der Drogen haben Sie sich auch widersprochen, so gaben Sie in der Einvernahme vom 02.01.2017 zu Ihrem Fluchtgrund befragt an, dass aus dem Kofferraum Ihres Autos zwei Waffen und drei kleine Naylonpackerl weißen Pulvers konfisziert wurden. In der Einvernahme vom 19.05.2017 waren es nunmehr zwei transparente Schachteln weißen Pulvers und zwei Waffen.

Grundsätzlich haben Sie sich hinsichtlich der Angaben zu dem Fluchtgrund in Bezug auf Ihren Freund XXXX widersprochen. So wären Sie nach dem Fußballspiel vom XXXX 2017 in das Dorf XXXX zu Ihrem Verwandten gefahren.

Bezüglich der Dauer des Aufenthalts in XXXX haben Sie, sowie Ihr Freund XXXX widersprüchliche Angaben gemacht. So gaben Sie diesbezüglich folgendes an:

„F: Wie lange haben Sie sich in XXXX aufgehalten?

A: Wir haben uns ca. 20 Tage in XXXX aufgehalten.“

Ihr Freund XXXX wurde am 18.01.2017 einvernommen und gab dieser zu der Aufenthaltsdauer in XXXX folgendes an:

„F: Wo haben Sie sich in der Zeit nach dem XXXX 2016 versteckt?

A: In dem Dorf XXXX haben wir uns versteckt.“

„F: Wie lange?

A: 4 Tage.“

Herr XXXX gab bereits zu Beginn der Schilderung seiner Fluchtgründe zu verstehen, dass es sich bei dem Aufenthalt in XXXX , um einen kurzfristigen Aufenthalt gehandelt haben könnte…

„ XXXX und ich sind das in das Dorf vom XXXX gefahren, es heißt XXXX , drei bis vier Tage sind wir dort untergetaucht, während dieser Zeit haben wir gehört, dass Leute vom XXXX nach uns gefragt haben.“

Offensichtlich gaben Sie unterschiedliche Angaben zu der Aufenthaltsdauer in XXXX an, ist dies allerdings aus Sicht der Behörde nicht nachvollziehbar, da dies ein zentrales Element Ihres Fluchtvorbringens darstellt und die Abweichung zwischen Ihren Aussagen und den Aussagen Ihres Freundes XXXX gravierend ist.

Sie gaben weiterführend an, dass Sie eine polizeiliche Anzeige gegen Hrn. XXXX noch vor Ihrer Ausreise aus Armenien erstattet hätten, nähere Angaben zu der Polizeidienstelle konnten Sie ebenfalls nicht benennen, gaben Sie diesbezüglich nur vage und unkonkret an, dass sich diese im Zentrum von Jerewan befinden würde. Herrn XXXX ist es ebenfalls nicht gelungen, nähere Angaben zu der Polizeidienstelle anzuführen, ist dies jedoch nicht nachvollziehbar, weshalb zwei erwachsene, mit Vernunft begabte Personen, nicht in der Lage waren, nähere Details, noch Merkmale zu benennen! Es ist Ihnen in einer Gesamtschau nicht gelungen, Ihr Fluchtvorbringen schlüssig und nachvollziehbar darstellen, so gehen aus den Einvernahmen eindeutige Widersprüche heraus, sowie mangelnde und unvollständige Angaben zu elementaren bzw. einschneidenden Ereignissen!

Aus der Anfragebeantwortung der BFA Staatendokumentation vom 22.06.2017 zur Person XXXX geht hervor, dass XXXX durchaus eine bekannte Größe der organisierten Kriminalität in Armenien ist, jedoch bis dato in Bezug auf Spielmanipulationen und Wettbetrug nicht polizeilich in Erscheinung getreten ist. Dies ist ebenfalls, wenn auch nur ein Indiz dafür, dass Ihr Fluchtvorbringen in dieser Hinsicht eine gedankliche Konstruktion darstellt. Gegen die Person XXXX wurden bereits mehrere staatliche Untersuchungen eingeleitet und saß Genannter auch bereits in Untersuchungshaft, dies entspricht jedoch nicht den von Ihnen geschilderten Angaben zu dieser Person. Weiters wird in der Anfragebeantwortung angeführt, dass sich lokale Buchmacher/Wettbüros nicht an Wetten der 1. Armenischen Liga Championship beteiligen, wird weiters angeführt, dass es damit unmöglich sei, dass ein Spiel von XXXX XXXX 2 mit einem solchen, auf das Wetten bezogenen Skandal, in Verbindung zu bringen ist.

Sie wurden in der Einvernahme vom 19.05.2017 zur Person XXXX ebenfalls konkret befragt, gaben Sie diesbezüglich jedoch selbst an, dass Sie Berichte über XXXX aus armenischen Nachrichten verfolgt hätten, einen persönlichen Bezug hatten Sie bis zum Ursprung Ihres Fluchtereignisses nicht. Die Behörde stellt hiermit fest, dass ein persönlicher Bezug Ihrerseits zu der Person XXXX ausgeschlossen wird – wenn auch die Person eine bekannte Größe der organisierten Kriminalität in Armenien darstellt – so kennen Sie diese nur aus der Laiensphäre.

So gaben Sie weiterführend an, dass Ihr Freund XXXX , und Sie selbst, bereits Ladungen der Polizei erhalten hätten. In Ihrem Fall wäre die Ladung durch Ihre Mutter entgegengenommen worden, auch konnten Sie zum Inhalt der Ladung befragt, weder das Strafausmaß, noch rechtliche Grundlagen der Strafrechtsgebiete angeben, gaben Sie bloß vager und unkonkreter Natur an, dass es sich um Drogen und illegale Waffen gehandelt hat. Sie wurden auch befragt, weshalb es weder Ihnen, noch Ihrem Freund XXXX gelun

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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