Entscheidungsdatum
22.10.2020Norm
AsylG 2005 §10 Abs1 Z3Text
Schlagworte
Asylantragstellung asylrechtlich relevante Verfolgung Asylverfahren Aufenthaltsberechtigung plus Aufenthaltstitel Aufenthaltstitel aus Gründen des Art. 8 EMRK befristete Aufenthaltsberechtigung begründete Furcht vor Verfolgung Fluchtgründe Glaubhaftmachung Glaubwürdigkeit Integration Interessenabwägung mündliche Verhandlung öffentliche Interessen Privat- und Familienleben private Interessen real risk reale Gefahr Rückkehrentscheidung auf Dauer unzulässig subsidiärer Schutz Verfolgungsgefahr Verfolgungshandlung wohlbegründete FurchtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2020:W196.2144259.1.00Im RIS seit
05.03.2021Zuletzt aktualisiert am
05.03.2021