RS Vwgh 2020/12/21 Ra 2019/05/0111

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Veröffentlicht am 21.12.2020
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4
VwGG §34 Abs1
VwGVG 2014 §28

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2019/05/0112
Ra 2019/05/0113

Rechtssatz

Mit dem angefochtenen Erkenntnis des VwG wurden u.a. die Beschwerden der Revisionswerber gegen den Bescheid des zuständigen Bauausschusses über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zurückgewiesen. Diesbezüglich konnten die Revisionswerber demnach allenfalls in ihrem Recht auf Sachentscheidung, d.h. auf meritorische Erledigung der Beschwerde, verletzt worden sein, nicht aber in dem als Revisionspunkt geltend gemachten Recht auf Unterbleiben der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (vgl. VwGH 26.9.2019, Ra 2019/10/0101 bis 0103; 25.9.2019, Ra 2018/06/0171, jeweils mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019050111.L02

Im RIS seit

08.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

08.03.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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