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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BAO §280 Abs1 liteRechtssatz
Ein relevanter Begründungsmangel, der die Zulässigkeit der Revision bewirkt und zur Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses führt, liegt nur vor, wenn einer Partei dadurch die Verfolgung ihrer Rechte vor dem VwGH oder dem VwGH die inhaltliche Prüfung des Bescheides oder Erkenntnisses verwehrt bleibt (vgl. VwGH 9.4.2020, Ra 2020/13/0011; 23.9.2010, 2010/15/0144).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019130100.L02Im RIS seit
08.03.2021Zuletzt aktualisiert am
08.03.2021