RS Vwgh 2021/1/13 Ro 2018/13/0003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.01.2021
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1988 §1

Rechtssatz

Beim Typenvergleich kommt es darauf an, ob das ausländische Rechtsgebilde nach seinem im Ausland geregelten rechtlichen Aufbau und seiner wirtschaftlichen Stellung in seinen wesentlichen Strukturmerkmalen einer österreichischen Körperschaft entspricht (vgl. Hohenwarter-Mayr in Lang u.a., KStG2, § 1 Tz 65).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2018130003.J03

Im RIS seit

08.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

08.03.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten