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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1988 §1Rechtssatz
Beim Typenvergleich kommt es darauf an, ob das ausländische Rechtsgebilde nach seinem im Ausland geregelten rechtlichen Aufbau und seiner wirtschaftlichen Stellung in seinen wesentlichen Strukturmerkmalen einer österreichischen Körperschaft entspricht (vgl. Hohenwarter-Mayr in Lang u.a., KStG2, § 1 Tz 65).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2018130003.J03Im RIS seit
08.03.2021Zuletzt aktualisiert am
08.03.2021