Norm
JN §1Rechtssatz
Für das Begehren auf Unterlassung ein mit Mehrwertsteuer belastetes Rundfunk- und Fernsehentgelt in Rechnung zu stellen, ist der Rechtsweg unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00007:2019:RWH0000063Im RIS seit
05.03.2021Zuletzt aktualisiert am
22.06.2021