Norm
GlBG §29Rechtssatz
Ist aber auch hier ein Derogationsverhältnis zu verneinen, wird die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus einer Verletzung des StellenbesetzungsG auch verjährungsrechtlich nicht von § 29 Abs 1 GlBG verdrängt, wenn die Ermittlung der Besteigung uU auch ein vom GlBG erfasster diskriminierender Umstand zugrunde lag.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Diskriminierung; Besteignung; Verjährung; SchadenersatzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133456Im RIS seit
08.03.2021Zuletzt aktualisiert am
08.03.2021