Norm
PVG §22 Abs8Schlagworte
Übertragung von einzelnen, genau umschriebenen Aufgaben an DA-Mitglieder; ZweidrittelmehrheitRechtssatz
Da die Pkt. A Z 1, 7a, 7c, 7d, 7e, 7f, 7g und 13 sowie Pkt. B des bekämpften Übertragungsbeschlusses daher mit den zwingenden Vorgaben des § 22 Abs. 8 PVG im Einklang stehen, war der Antrag insoweit als unbegründet abzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A19.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
01.03.2021