Norm
PVG §22 Abs8Schlagworte
Übertragung von einzelnen, genau umschriebenen Aufgaben an DA-Mitglieder; Kollegialorgan; Interessenkollision; klare KonkretisierungRechtssatz
Da in den Angelegenheiten, die dem Vorsitzenden nach den Punkten A Z 2, 3, 7b, 8, 9 und 12 des bekämpften Beschlusses übertragen wurden, regelmäßig Interessenkollisionen bestehen oder die jeweiligen Formulierungen des Beschlusses so unklar sind, dass eine konkrete Vollziehung nicht möglich wäre, war deren Rechtswidrigkeit nach § 22 Abs. 8 PVG festzustellen und der Beschluss insoweit als rechtswidrig aufzuheben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A19.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
01.03.2021