Norm
PVG §22 Abs8Schlagworte
gesetzwidrige generelle Übertragung; Interessenkollision; klare KonkretisierungRechtssatz
Als weiteres Kriterium für die Gesetzmäßigkeit eines Übertragungsbeschlusses wurde von der Rechtsprechung die klare Konkretisierung der jeweiligen Übertragung definiert, weshalb Zweifel bzw. Unklarheiten, welche Aufgabe konkret nach welchen Entscheidungskriterien übertragen werden sollte, gleichfalls zur Gesetzwidrigkeit von Übertragungsbeschlüssen führen (Schragel, PVG, § 22, Rz 56).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A19.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
01.03.2021