Norm
PVG §22 Abs8Schlagworte
Übertragung von einzelnen, genau umschriebenen Aufgaben an DA-Mitglieder; Zweidrittelmehrheit; KollegialorganRechtssatz
Nach § 22 Abs. 8 PVG kann der DA durch Beschluss die Erfüllung einzelner von ihm genau zu umschreibender Aufgaben einem seiner Mitglieder übertragen. Ein solcher Beschluss bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A19.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
01.03.2021