RS Pvak 2020/9/4 A19-PVAB/20

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Veröffentlicht am 04.09.2020
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Norm

PVG §22 Abs8

Schlagworte

Übertragung von einzelnen, genau umschriebenen Aufgaben an DA-Mitglieder; Zweidrittelmehrheit; Kollegialorgan

Rechtssatz

Nach § 22 Abs. 8 PVG kann der DA durch Beschluss die Erfüllung einzelner von ihm genau zu umschreibender Aufgaben einem seiner Mitglieder übertragen. Ein solcher Beschluss bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:A19.PVAB.20

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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