RS Pvak 2020/9/11 A21-PVAB/20

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Veröffentlicht am 11.09.2020
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Norm

PVG §2 Abs1
PVG §2 Abs2
PVG §9 Abs3 lita

Schlagworte

gesetzwidrige Stellungnahme von PVO; weiter Ermessensspielraum; Willkür; rechtskonforme Entscheidung von PVO; Aufgaben der PVO

Rechtssatz

Da der DA, wie bereits erwähnt, ohne entsprechende umfassende Prüfung des Sachverhalts, also auf eine weder objektiv vertretbare noch nachvollziehbare Weise, zu seiner Entscheidung gelangte, handelte er insoweit in gesetzwidriger Geschäftsführung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:A21.PVAB.20

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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