Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
gesetzwidrige Stellungnahme von PVO; weiter Ermessensspielraum; Willkür; rechtskonforme Entscheidung von PVO; Aufgaben der PVORechtssatz
Da der DA, wie bereits erwähnt, ohne entsprechende umfassende Prüfung des Sachverhalts, also auf eine weder objektiv vertretbare noch nachvollziehbare Weise, zu seiner Entscheidung gelangte, handelte er insoweit in gesetzwidriger Geschäftsführung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A21.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
02.03.2021