Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
weiter Ermessensspielraum; Willkür; rechtskonforme Entscheidung von PVORechtssatz
Zusammenfassend ist festzustellen, dass ein PVO nicht rechtswidrig handelt, wenn es nach Prüfung des Sachverhalts in objektiv vertretbarer - und nachvollziehbarer - Weise zu einem Ergebnis gelangt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A21.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
02.03.2021