Norm
PVG §41 Abs1Schlagworte
Antragslegitimation von Bediensteten; Antragsberechtigung von BedienstetenRechtssatz
Der Antragsteller ist Bediensteter im Zuständigkeitsbereich des DA und fühlt sich durch die Geschäftsführung des DA im Zusammenhang mit der Bewerbung des Antragstellers um eine bestimmte Planstelle in seinen durch das PVG gewährleisteten Rechten verletzt. Seine Antragslegitimation ist gegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A21.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
02.03.2021