Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Antragsberechtigung von Bediensteten; Besetzung von Planstellen; weiter Ermessensspielraum; Willkür; gebotene Auseinandersetzung; umfassende PrüfungRechtssatz
Da der DA, wie bereits erwähnt, ohne entsprechende umfassende Prüfung des Sachverhalts, also auf eine weder objektiv vertretbare noch nachvollziehbare Weise, zu seiner Entscheidung gelangte, handelte er insoweit in gesetzwidriger Geschäftsführung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A20.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
02.03.2021