Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Besetzung von Planstellen; weiter Ermessensspielraum; Willkür; gebotene Auseinandersetzung; umfassende PrüfungRechtssatz
Da eine solche Prüfung und Auseinandersetzung mit dem Vorschlag des DL, einen Mitbewerber des Antragstellers mit der ausgeschriebenen Funktion zu betrauen, nach Bewertung auch der übrigen sieben Bewerbungen um diese Funktion und eingehender Auseinandersetzung damit iSd § 2 PVG im DA unterblieb, hat der DA seine Geschäftsführung mit Gesetzwidrigkeit belastet (PVAB 4. November 2029, A 29-PVAB/19). Die Befassung des DA mit der Besetzungsfrage lässt somit die Auseinandersetzung mit der Problematik des Falles durch Diskussion und Bewertung aller Bewerbungen um die zu besetzende Planstelle im gebotenen Umfang vor der Beschlussfassung zu TOP 1c („Der DA hat nach umfangreicher Beratung gegen die Besetzungsabsicht der Planstelle X mit Kollegen B keinen Einwand“) der Tagesordnung seiner Sitzung vom 4. August 2020 vermissen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A20.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
02.03.2021