Norm
PVG §41 Abs1Schlagworte
Antragsberechtigung für Bedienstete; RechtsschutzinteresseRechtssatz
Aus dem Gesagten folgt, dass die behauptete Verletzung eigener Rechte die zwingende rechtliche Voraussetzung für die Antragslegitimation (Parteistellung) nach § 41 Abs. 1 PVG darstellt. Da sich der Antragsteller weder selbst um die freie Planstelle beworben hat noch dem DA als Mitglied angehört, kommt ihm keine „Beschwer“ zu, weil ihm das rechtliche Interesse an der aufsichtsbehördlichen Prüfung seines Antrags durch die PVAB fehlt. Sein Antrag war daher mangels Rechtsschutzinteresse ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A22.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
02.03.2021