RS Pvak 2020/10/19 A17-PVAB/20

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Veröffentlicht am 19.10.2020
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Norm

PVG §2 Abs2
PVG §2 Abs2
PVG §9 Abs3 lita
PVG §9 Abs4 lita
BDG §4 Abs3

Schlagworte

weiter Ermessensspielraum; sachliche Rechtfertigung; Willkür; gesetzmäßige Geschäftsführung

Rechtssatz

Im vorliegenden Fall haben sowohl der DA als auch der ZA in ihren Sitzungen am 21. November 2019 bzw. am 22. April 2020 die Nachbesetzung des in Frage stehenden Arbeitsplatzes in jeweils eigenen Tagesordnungspunkten an Hand sämtlicher Bewerbungen besprochen, einen Quervergleich unter Beachtung der Stellungnahme der Anstaltsleitung angestellt. Auch die Einsicht in die vorgelegten Protokolle hat keinen Ansatz dafür gegeben, dass die Entscheidung des DA bzw. des ZA aus willkürlichen oder sonst unsachlichen Gründen erfolgt sei.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:A17.PVAB.20

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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