Norm
PVG §2 Abs2Schlagworte
Vertretung einzelner Bediensteter; InteressenkollisionRechtssatz
Zunächst ist festzuhalten, dass die PV im Rahmen des Verfahrens zur Besetzung von Arbeitsplätzen, in dem die Auswahl zwischen mehreren Bewerbern zu treffen ist, nicht zur Vertretung einzelner Bewerber berechtigt oder verpflichtet ist (vgl. PVAK vom 14. November 2011, A7-PVAK/11).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A17.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
02.03.2021