RS Lvwg 2021/1/5 LVwG-S-2038/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.01.2021
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

05.01.2021

Norm

ASVG §4 Abs2
ASVG §33
ASVG §35 Abs1
ASVG §111 Abs1 Z1

Rechtssatz

Der Zweck eines "Probetags", die Eignung des (potentiellen) Dienstnehmers zu überprüfen, setzt voraus, dass dieser sich zumindest in untergeordneter Weise an der Arbeit (etwa der Regalbetreuung in den Supermärkten) beteiligt, zum anderen wäre auch eine mehrere Stunden dauernde Einschulung bereits als Teil der Betriebsarbeit anzusehen. Auch ohne ausdrücklich vereinbartes Entgelt hat der den Probetag Absolvierende daher Anspruch auf den kollektivvertraglichen bzw angemessenen Lohn (vgl VwGH 2012/08/0023).

Schlagworte

Sozialversicherungsrecht; Verwaltungsstrafe; Dienstgeber; Dienstnehmer; geringfügige Beschäftigung; Vorstellungsgespräch; Probearbeitsverhältnis;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.S.2038.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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