Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
05.01.2021Norm
ASVG §4 Abs2Rechtssatz
Die Entscheidung über das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung iSd § 4 Abs 2 ASVG ist das Ergebnis einer im Einzelfall vorzunehmenden Gesamtabwägung der maßgeblich für bzw gegen das Vorliegen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses sprechenden Umstände und Merkmale (vgl VwGH Ra 2019/08/0080).
Schlagworte
Sozialversicherungsrecht; Verwaltungsstrafe; Dienstgeber; Dienstnehmer; geringfügige Beschäftigung; Vorstellungsgespräch; Probearbeitsverhältnis;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.S.2038.001.2020Zuletzt aktualisiert am
03.03.2021