RS Vwgh 1985/2/20 84/11/0156

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Veröffentlicht am 20.02.1985
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Index

KFG
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1 litf

Rechtssatz

Von einer besonderen Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Straßenbenützern kann dann nicht gesprochen werden, wenn zur Tatzeit am Tatort keine anderen Straßenbenützer vorhanden waren. (Hinweis auf E vom 20.4.1979, 1554/78)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984110156.X02

Im RIS seit

26.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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