RS Vwgh 1985/2/20 84/11/0156

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Veröffentlicht am 20.02.1985
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Index

KFG
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1 litf

Rechtssatz

Auch Geschwindigkeitsüberschreitungen, die mittels einer nicht iSd § 96 Abs 8 StVO 1960 angekündigten Radarmessung festgestellt worden sind, können als bestimmte Tatsache herangezogen werden. (Hinweis auf E vom 12.10.1984, 84/02/0244 und vom 13.12.1984, 84/02B/0019)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984110156.X01

Im RIS seit

26.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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